Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen den nachfolgend genannten Brauereien der Paulaner Brauerei Gruppe (Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA, Hacker-Pschorr Bräu GmbH, Auerbräu GmbH, Rosenheimer Spezialitätenbrauerei GmbH, Fürstliche Brauerei Thurn und Taxis Vertriebsgesellschaft mbH, Weißbierbrauerei Hopf GmbH) – nachstehend jeweils einzeln als „Brauerei“ bezeichnet – und ihren Kunden, sofern keine andere individuelle Vereinbarung in Schriftform vorliegt. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

II. Angebote/Bestellungen/Vertragsschluss

Angebote der Brauerei, insbesondere Mengen-, Preis- und Lieferzeitangaben, sind freibleibend.
Auf Angebote/Bestellungen des Kunden kommt ein Liefervertrag erst durch eine in Textform (§ 126 b BGB) erfolgte Annahme seitens der Brauerei, sofern keine andere Form vereinbart oder vorgeschrieben ist, oder bei erfolgter Lieferung zustande.

III. Qualität, Lieferung

Die Produkte der Brauerei sind in einwandfreier Qualität und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hergestellt worden.

Lieferungen (einschließlich Abholung ab Brauereirampe) erfolgen unmittelbar durch die Brauerei oder durch beauftragte Dritte (z. B. Getränkefachgroßhändler oder Transportunternehmen).

Bier und andere gelieferte Getränke sind vom Kunden frostsicher, hitze-, staub- und lichtgeschützt zu lagern und/ oder zu befördern.

IV. Mängel, Haftung

Mängel hinsichtlich Qualität, Bruch, gelieferter Menge oder Falschlieferung sind unverzüglich nach Warenempfang vom Kunden zu untersuchen und im Falle offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder in Textform gegenüber der Brauerei zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden der Mängel schriftlich oder in Textform gegenüber der Brauerei zu rügen. Bei Nichtbeachtung vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten haftet die Brauerei wegen dieser Mängel nicht. Produkte mit Qualitätsmängeln wird der Kunde nicht in Verkehr bringen bzw. nach bereits erfolgter Weitergabe – auf Aufforderung durch die Brauerei – von seinen Abnehmern zurücknehmen und weitere Maßnahmen mit der Brauerei abstimmen.

Die Brauerei haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, ferner bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, soweit es sich um vertragstypische und vorhersehbare Schäden handelt, sowie bei schuldhafter Herbeiführung einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Haftung der Brauerei für Qualitätsmängel jedenfalls ausgeschlossen.

Soweit die Haftung der Brauerei nach vorstehendem Absatz begrenzt ist, gilt dies auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Brauerei.

Die Brauerei haftet nicht für Mängel und Schäden, die auf die Beförderung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte oder auf eine unsachgemäße Lagerung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte zurückzuführen sind.

V. Preise, Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug

Alle durch die Brauerei erfolgenden Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tage der Belieferung bzw. Leistung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen, zu denen die Brauerei jederzeit berechtigt ist, werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Brauerei ist bemüht, Preisänderungen so früh wie möglich anzukündigen.

Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt (per Post oder elektronischer Übermittlung wie E-Mail oder EDI-Nachricht) sofort rein netto fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens zahlbar. Bei Bezahlung durch Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Zentralregulierers, erlischt die Kaufpreisschuld erst mit vollständiger Zahlung und Geldeingang bei der Brauerei.

Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen, einschließlich solcher für Leergut, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten die Saldenbestätigungen und Abrechnungen als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit in der Saldenbestätigung oder in der Abrechnung hingewiesen hat.

Der Kunde kann mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Brauerei behält sich an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, das Eigentum vor.

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch Dritten zur Sicherung übereignet werden. Die Erlaubnis der Weiterveräußerung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges.

Die Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung, dem Untergang, der Zerstörung oder der Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung an und ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die ihr durch den Kunden – unter Zurverfügungstellung der zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen – zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.

Die Brauerei wird eine ihr zustehende Sicherheit – bei mehreren Sicherheiten nach Auswahl der Brauerei – auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren erzielbarer Wert die bestehenden Forderungen der Brauerei um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.

VII. Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder –etikettierung versehene Leergut (Mehrwegleergut mit Ausnahme von Einheitsleergut [Einheitsflaschen und Paletten], wie insbesondere Kästen, [Individual-]Flaschen, Fässer, Getränkecontainer) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung leihweise überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
Einheitsleergut wird dem Kunden als Sachdarlehen überlassen.

Für das Leergut ist vom Kunden Pfand in branchenüblicher Höhe zu bezahlen. Die Brauerei stellt die Pfandbeträge für das Leergut zusammen mit dem Kaufpreis für die Ware zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung. Die Pfandbeträge sind zusammen mit der Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. Die bezahlten Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit und werden für zurückgegebenes unbeschädigtes Leergut zuzüglich Umsatzsteuer erstattet oder gutgeschrieben. Die Pfandbeträge gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

Das Leergut ist unverzüglich nach Wegfall des Verwendungszwecks vollständig und unbeschädigt zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.
Einheitsleergut ist in gleicher Art, Menge und Güte unverzüglich nach bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzugeben.

Die Brauerei kann die Rücknahme nicht gebrauchsfähigen Leerguts ablehnen.

Der Kunde bemüht sich, nur Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sortiertes Mehrwegleergut) zurückzugeben.

Für nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut kann die Brauerei pauschalen Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Neupreises, gegebenenfalls abzüglich eines im Einzelfall nach billigem Ermessen der Brauerei zu bestimmenden Abschlags „alt für neu“, und abzüglich des vom Kunden bezahlten Pfandes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die verlangte Pauschale.

VIII. Datenschutz

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass – bei Belieferung durch einen Dritten, z. B. Getränkefachgroßhändler – der Dritte Lieferdaten, insbesondere die vom Kunden bei ihm bezogenen Mengen an Produkten der Brauerei (einschließlich anderer Marken der Unternehmensgruppe Paulaner) an die Brauerei meldet.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die Geschäfts- und Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Brauerei gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand Juli 2017

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