Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Gültigkeit

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Paulaner Brauerei Gruppe Sales & Marketing GmbH – nachstehend „PSMG“ genannt – und ihren Kunden, sofern keine andere individuelle Vereinbarung in Schriftform vorliegt. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

 

II. Angebote/Bestellungen/Vertragsschluss

 

Angebote der PSMG, insbesondere Mengen-, Preis- und Lieferzeitangaben, sind freibleibend.

Auf Angebote/Bestellungen des Kunden kommt ein Liefervertrag erst durch eine in Textform (§ 126 b BGB) erfolgte Annahme seitens der PSMG, sofern keine andere Form vereinbart oder vorgeschrieben ist, oder bei erfolgter Lieferung zustande.

 

 

III. Qualität, Lieferung

 

Die Produkte der PSMG sind in einwandfreier Qualität und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hergestellt worden.

 

Lieferungen (einschließlich Abholung ab Brauereirampe) erfolgen unmittelbar durch die PSMG oder durch beauftragte Dritte (z.B. Getränkefachgroßhändler oder Transportunternehmen).

 

Angegebene Liefertermine sind für den Kunden verbindlich. Sofern der Kunde Waren nicht spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem angegebenen Lieferdatum abholt, behält sich die PSMG das Recht vor, den Auftrag des Kunden einseitig zu stornieren. Das Recht zur einseitigen Stornierung eines Auftrags entsteht sofort, sofern ein Kunde Waren nicht zum gebuchten Zeitfenster / Ladetermin abholt. Dies ist notwendig, damit Ware nicht unter Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums für andere Aufträge blockiert wird und Lagerkapazitäten nicht unnötig gebunden werden. Der Kunde wird über eine Stornierung seines Auftrags entsprechend informiert.

 

Bier und andere gelieferte Getränke sind vom Kunden frostsicher, hitze-, staub- und lichtgeschützt zu lagern und/ oder zu befördern.

 

 

  1. Mängel, Haftung

 

Mängel hinsichtlich Qualität, Bruch, gelieferter Menge oder Falschlieferung sind unverzüglich nach Warenempfang vom Kunden zu untersuchen und im Falle offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder in Textform gegenüber der PSMG zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden der Mängel schriftlich oder in Textform gegenüber der PSMG zu rügen. Bei Nichtbeachtung vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten haftet die PSMG wegen dieser Mängel nicht. Produkte mit Qualitätsmängeln wird der Kunde nicht in Verkehr bringen bzw. nach bereits erfolgter Weitergabe – auf Aufforderung durch die PSMG – von seinen Abnehmern zurücknehmen und weitere Maßnahmen mit der PSMG abstimmen.

 

Die PSMG haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, ferner bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, soweit es sich um vertragstypische und vorhersehbare Schäden handelt, sowie bei schuldhafter Herbeiführung einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Haftung der PSMG für Qualitätsmängel jedenfalls ausgeschlossen.

 

Soweit die Haftung der PSMG nach vorstehendem Absatz begrenzt ist, gilt dies auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der PSMG.

 

Die PSMG haftet nicht für Mängel und Schäden, die auf die Beförderung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte oder auf eine unsachgemäße Lagerung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte zurückzuführen sind.

 

 

  1. Preise, Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug

 

Alle durch die PSMG erfolgenden Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tage der Belieferung bzw. Leistung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen, zu denen die PSMG jederzeit berechtigt ist, werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die PSMG ist bemüht, Preisänderungen so früh wie möglich anzukündigen.

 

Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt (per Post oder elektronischer Übermittlung wie E-Mail oder EDI-Nachricht) sofort rein netto fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens zahlbar. Bei Bezahlung durch Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Zentralregulierers, erlischt die Kaufpreisschuld erst mit vollständiger Zahlung und Geldeingang bei der PSMG.

 

Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die PSMG das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen, einschließlich solcher für Leergut, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der PSMG zu erheben. Andernfalls gelten die Saldenbestätigungen und Abrechnungen als genehmigt, wenn die PSMG den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit in der Saldenbestätigung oder in der Abrechnung hingewiesen hat.

 

Der Kunde kann mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Die PSMG behält sich an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, das Eigentum vor.

 

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch Dritten zur Sicherung übereignet werden. Die Erlaubnis der Weiterveräußerung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges.

 

Die Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung, dem Untergang, der Zerstörung oder der Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde hiermit im Voraus an die PSMG ab. Die PSMG nimmt diese Abtretung an und ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die ihr durch den Kunden – unter Zurverfügungstellung der zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen – zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.

 

Die PSMG wird eine ihr zustehende Sicherheit – bei mehreren Sicherheiten nach Auswahl der PSMG – auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren erzielbarer Wert die bestehenden Forderungen der PSMG um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.

 

 

VII. Leergut

 

Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder –etikettierung versehene Leergut (Mehrwegleergut mit Ausnahme von Einheitsleergut [Einheitsflaschen und Paletten], wie insbesondere Kästen, [Individual-]Flaschen, Fässer, Getränkecontainer) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung leihweise überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der PSMG.

Einheitsleergut wird dem Kunden als Sachdarlehen überlassen.

 

Für das Leergut ist vom Kunden Pfand in branchenüblicher Höhe zu bezahlen. Die PSMG stellt die Pfandbeträge für das Leergut zusammen mit dem Kaufpreis für die Ware zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung. Die Pfandbeträge sind zusammen mit der Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. Die bezahlten Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit und werden für zurückgegebenes unbeschädigtes Leergut zuzüglich Umsatzsteuer erstattet oder gutgeschrieben. Die Pfandbeträge gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

 

Das Leergut ist unverzüglich nach Wegfall des Verwendungszwecks vollständig und unbeschädigt zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die PSMG zurückweisen.

Einheitsleergut ist in gleicher Art, Menge und Güte unverzüglich nach bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzugeben.

 

Die PSMG kann die Rücknahme nicht gebrauchsfähigen Leerguts ablehnen.

 

Der Kunde bemüht sich, nur Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der PSMG ausgelieferten Flaschenarten (sortiertes Mehrwegleergut) zurückzugeben.

 

Für nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut kann die PSMG pauschalen Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Neupreises, gegebenenfalls abzüglich eines im Einzelfall nach billigem Ermessen der PSMG zu bestimmenden Abschlags „alt für neu“, und abzüglich des vom Kunden bezahlten Pfandes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die verlangte Pauschale.

 

 

VIII. Datenschutz

 

Die PSMG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten, Vertrags- und Abrechnungsdaten) zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO sowie – soweit erforderlich – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

 

Soweit der Kunde durch einen Dritten beliefert wird (z.B. durch einen Getränkefachgroßhändler), ist der Kunde darüber informiert, dass dieser Dritte der PSMG Lieferdaten, insbesondere die vom Kunden bezogenen Mengen an Produkten der PSMG, übermittelt. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur ordnungsgemäßen Abrechnung sowie zur Sortiments‑ und Absatzanalyse. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.

 

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Empfängern der Daten, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der PSMG, abrufbar unter https://www.paulaner-gruppe.de/partnerbereich/datenschutz-fuer-geschaeftpartner/.

 

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

Für die Geschäfts- und Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der PSMG gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand Januar 2026

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